Wir beraten Sie gerne umfassend und interdisziplinär in sämtlichen Bereichen des Umwelt- und Anlagenrechts. Zu unseren Schwerpunkten zählen dabei das Wasserrecht, das Abfallrecht, das Betriebsanlagenrecht, das Forstrecht / Bergrecht, das Energierecht, das Naturschutzrecht, das UVP Recht sowie das Tierschutzrecht / Jagdrecht / Fischereirecht. Unsere Expertise umfasst dabei die öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkte gleichermaßen wie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte.
Dabei verfüge ich in diesem Bereich des öffentlichen Rechts über eine langjährige Erfahrung aus meinen bisherigen Tätigkeiten als Universitätsassistent am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität in Linz und meiner einschlägigen Tätigkeit als Rechtsanwalt. Wir vertreten Projektwerber – sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen –, Gemeinden und Nachbarn in Projektgenehmigungsverfahren vor den Verwaltungsbehörden, den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts und unterstützen Sie auch bei der Gestaltung des gesamten Vertragswerks zur rechtssicheren Umsetzung Ihres Projekts.
Zudem habe ich in Kooperation mit Metzler & Partner Rechtsanwälte auch die Plattform www.umweltrecht-ooe.at ins Leben gerufen, um die jahrelange Erfahrung und Expertise in diesem Teilbereich des Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts vor Ort, in Linz/Oberösterreich in den Vordergrund zu stellen.
Ergänzt wird dieser Schwerpunkt durch eine besondere Kompetenz und langjährige Erfahrung im öffentlichen Baurecht (Oö. BauO 1994, Oö. BauTG 2013) und dem Raumordnungsrecht (Oö. ROG 1994). Im Sinne des one-stop-shops verfügen wir über ein Netzwerk an Sachverständigen für eine ergänzende und abgestimmte technische Beratung für eine effiziente Umsetzung Ihres Vorhabens.
Das Wasserrecht stellt einen unserer zentralen Beratungsschwerpunkte im Bereich des Umweltrechts dar. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Umsetzung Ihres Projekts und beraten Sie zu sämtlichen wasserrechtlichen Fragestellungen.
Wir sind Ihre Ansprechpartner und verfügen über jahrelange Erfahrung in sämtlichen Fragen des Betriebsanlagenrechts, bei der Umsetzung des Anlagenvorhabens einerseits oder bei der Durchsetzung subjektiv-öffentlicher Einwendungen der Anrainer andererseits. Dabei erstrecken sich unsere Beratungsleistungen auf Betriebsanlagen aller Größen und Branchen.
Wir beraten Sie zum Recht der Energiewende und zu sämtlichen Fragen des Regulierungsrechts und unterstützen an der Schnittstelle des Öffentlichen Rechts zum Zivilrecht bei der Vertragserrichtung unter anderem im Zusammenhang mit Energiegemeinschaften und bei Contracting Modellen.
Ob in Oberösterreich nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 – Oö. NSchG 2001 oder einem sonstigen naturschutzrechtlichen Landesgesetz. Wir beraten Sie gerne in naturschutzrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Projektumsetzung.
Komplexe Haftungsfragen und Zusammenhänge im Anlagenbetrieb prägen das nationale Abfallrecht. Wir beraten bei der Projektplanung, im laufenden Betrieb und bei der Stilllegung Ihrer Behandlungsanlage bzw Ihrer Deponie und bei sämtlichen Fragen der Abfalleigenschaft.
Wir bieten eine umfassende Beratung für Ihren Gewinnungsbetrieb sowie im Forstrecht und unterstützen Sie in behördlichen Bewilligungsverfahren gleichermaßen wie bei der begleitenden Vertragserrichtung für die Umsetzung Ihres Projekts.
Wir vertreten Projektwerber, Standortgemeinden, Bürgerinitiativen und Anrainer in UVP-Verfahren (UVP-G 2000) zu sämtlichen UVP relevanten Vorhaben und evaluieren mit Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeit im Verfahren bzw zur Vermeidung eines UVP-Verfahrens.
Wir sind Ihre Ansprechpartner im Agrarrecht bzw Tierrecht und unterstützen Sie in sämtlichen rechtlichen Zusammenhängen im Bereich der Jagd, der Fischerei, in diesen Bereichen schwerpunktmäßig in Oberösterreich und nach der oberösterreichischen Rechtslage und unter anderem der (Nutz-)Tierhaltung, der Zucht und des Tiertransports. Wir vertreten Sie in Behördenverfahren und vor Gericht, unterstützen Sie bei der einschlägigen Vertragserrichtung und beraten Sie im laufenden Betrieb zu sämtlichen Fragen des Tierschutzrechts.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.
Telefon: +43 732 997188
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