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Rechtsanwalt für allgemeines öffentliches Recht

Ihr Rechtsanwalt für allgemeines öffentliches Recht in Linz (Oberösterreich)

Alle Spezialisierungen der Kanzlei basieren zentral auf dem allgemeinen Schwerpunkt öffentliches Recht (Verwaltungsrecht/Verfassungsrecht/Europarecht) und daher biete ich auch umfassende Beratung in den Bereichen Datenschutzrecht / DSGVO, Arbeitsmigration / Corporate Migration und Enteignungsrecht.

Nach meiner wissenschaftlichen Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität Linz und einer Dissertation im öffentlichen Wirtschaftsrecht war ich im Zuge meiner anwaltlichen Tätigkeit stets schwerpunktmäßig im Bereich öffentliches Recht tätig. Zu den Kernkompetenzen zählt sohin die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben im Zusammenhang mit Problemstellungen im öffentlichen Recht, wie auch die Vertretung vor Behörden, vor den Gerichten und Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung in den Bereichen der Prozessführung, insbesondere hinsichtlich der zivilrechtlichen Aspekte der öffentlich-rechtlichen Schwerpunkte und der Vertragserrichtung im wirtschafts- und immobilienrechtlichen Kontext kann eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung erfolgen.

DATENSCHUTZRECHT / DSGVO

Wir bieten umfassende Beratung zu sämtlichen Aspekten des Datenschutzrechts und unterstützen Unternehmen bei einer rechtssicheren Umsetzung und Handhabung der DSGVO im laufenden Betrieb, bei der Ausgestaltung von Verträgen  im datenschutzrechtlichen Zusammenhang und vertreten vor Behörden und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

ARBEITSMIGRATION / CORPORATE MIGRATION

Der Fachkräftemangel ist ein ganz besonders brennendes Thema unserer Zeit. Die Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland ist jedoch haftungsgeneigt und an komplexe Vorgaben gebunden. Wir unterstützen Unternehmen unter anderem im Zusammenhang mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und dem Staatsbürgerschaftsgesetz 1985.

ENTEIGNUNGSRECHT

Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur geht einher mit entsprechendem Flächenbedarf. Wir beraten und vertreten Infrastrukturbetreiber und Körperschaften öffentlichen Rechts wie auch Grundeigentümer, vorwiegend Landwirte, bei der Herbeiführung einer gütlichen Lösung wie auch im Enteignungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und den Verwaltungs- bzw. ordentlichen Gerichten.

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