Dem Naturschutzrecht kommt bei der Projektplanung eine bedeutende Rolle. Wir beraten Sie umfassend in naturschutzrechtlichen Fragestellungen in raumordnungsrechtlichen oder projektbezogenen Zusammenhängen in Zusammenschau mit den sonstigen zur Anwendung gelangenden Materiengesetzen.
Das Naturschutzrecht wird auf Länderebene geregelt. Wir unterstützen Sie im gesamten Bundesgebiet und schwerpunktmäßig zur oberösterreichischen Rechtslage nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 – Oö. NSchG 2001.
Tätigkeitsbereiche
- Rechtliche Prüfung Ihres Projekts im Bereich Naturschutz, insbesondere nach dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz (Oö. NSchG) und disziplinenübergreifend mit anderen umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren im Gesamtprojekt
- Vertretung in naturschutzrechtlichen Anzeige- und Bewilligungsverfahren
- Beratung im Zusammenhang der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)und der Vogelschutzrichtlinie
- Beratung im Zusammenhang mit der Alternativenprüfung und der Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen
- Vertretung im Verfahren zur Naturverträglichkeitsprüfung
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren