Wir unterstützen Projektwerber, Anrainer, Bürgerinitiativen und Standortgemeinden in allen Phasen eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP Verfahren) nach dem UVP-G 2000 im Zusammenhang mit sämtlichen UVP pflichtigen Vorhaben (Straßenbau, Eisenbahnbau, Industrieanlagenbau, Abbauvorhaben, etc.). Unsere Leistungen umfassen die strategische Planung und Konzeptionierung des Vorhabens bzw der Einwendungen und die Vertretung im Zuge des Behördenverfahrens sowie im Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Tätigkeitsbereiche
- Vertretung von Projektwerbern, Standortgemeinden oder Anrainern im Zusammenhang mit sämtlichen UVP-Verfahren (UVP-G 2000) (Feststellungsverfahren, Einzelprüfungsverfahren, Grundsatzgenehmigungsverfahren und Detailgenehmigungsverfahren) und sämtlichen relevanten Vorhaben (Infrastruktur, Industrieanlagen, etc)
- Beratung bei der Standortwahl, der Konzeptionierung des Projekts und der Gestaltung der Projektunterlagen
- Durchsetzung und Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) im UVP-Verfahren
- Beratung im Zusammenhang mit der Vermeidung von UVP-Verfahren