Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Angelegenheiten des Abfallrechts nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetz sowie zu den einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben. Dabei befassen wir uns unter anderem mit den rechtlichen Aspekten des Deponiebetriebs bzw. des Betriebs der Behandlungsanlage, von Kontaminierungen, der Abfalleigenschaft und dem Abfallenden in Ihrem Betrieb.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit Fragestellungen bezüglich der Altlastensanierung und der diesbezüglichen Beitragspflicht.
Tätigkeitsbereiche
- allgemeine abfallrechtliche Beratung bei der Sammlung und Verwertung von Abfällen
- Beratung zur Abfalleigenschaft und zur Verbringung von Abfällen
- Beratung bei der Konzeptionierung Ihrer Behandlungsanlage bzw Deponie
- Vertretung im Bewilligungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) bis zur Umsetzung des Projekts
- Umfassende rechtliche Unterstützung im laufenden Anlagenbetrieb bis zur Stilllegung
- Beratung bei der Bewilligung von Sammel- und Verwertungssystemen
- Durchsetzung und Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) im abfallrechtlichen Bewilligungsverfahren
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Kontaminationen, kontaminierten Liegenschaften und Sanierungen von Altlasten
- Beratung und Vertretung im Verfahren Altlastensanierungsgesetz (AlSAG)
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- Vertretung im Zusammenhang mit Behandlungsaufträgen