Wir bieten spezialisierte Beratung im Bereich des öffentlichen Baurechts zur Oö. Bauordnung (Oö. BauO 1994), zum Oö. Bautechnikgesetz (Oö. BauTG 2013) und zum Oö. Raumordnungsgesetz (Oö. ROG 1994) für Ihr Bauvorhaben in Oberösterreich.
Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Expertise im öffentlichen Liegenschaftsrecht, im Bauprozess und im Bereich des liegenschaftsbezogenen Vertragsrecht.
Dabei unterstützen wir Sie bei der Projektgestaltung und vertreten Sie im Genehmigungsverfahren vor den Baubehörde, im Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof). Ebenso vertreten wir Sie im Raumordnungsrecht im Verfahren zur Änderung eines Flächenwidmungsplanes bzw eines Bebauungsplanes.
Die Beratung in Fragen des öffentlichen Rechts in Oberösterreich stellt seit meiner Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der JKU Linz einen zentralen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar (www.umweltrecht-ooe.at). So zählt das Oö. Grundverkehrsrecht, das Denkmalschutzrecht wie auch Infrastrukturrecht (Straßenrecht Bundesstraßengesetz, Oö. Straßengesetz, Eisenbahnrecht Eisenbahngesetz/Leitungsrechte im Wasserrecht und Energierecht) ebenso wie das Enteignungsrecht zu unserer besonderen öffentlich-rechtlichen Expertise mit Liegenschaftsbezug.
Wir bieten in diesem Zusammenhang aber auch baurechtliche Beratung über das öffentliche Recht hinaus. Dazu gehören sämtliche Fragestellungen des zivilen Baurechts und des zivilen Liegenschaftsrechts und die Vertragsgestaltung. Wir vertreten Sie vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche (Bauprozess) und beraten Sie bei Ihrer Liegenschaftstransaktion bei der Vertragserrichtung.
Ihre Experten für Bauvorschriften (Oö. Bauordnung 1994, Oö. Bautechnikgesetz 2013) und dem Raumordnungsrecht in Oberösterreich (Oö. Raumordnungsgesetz 1994).
Beratung und Vertretung im Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung für Wohnbau- und Anlagenprojekte und Bauvorhaben von Privatpersonen jeder Größe
Gewährleistungsrecht und Schadenersatzrecht ua im Zusammenhang mit Baumängeln und Mehrkostenforderungen im Bauprozess vor Gericht. Umfassende rechtliche Beratung im Bauvertragsrecht und sonstigen spezifischen baurechtlichen Fragestellungen.
Wir betreuen Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Belangen des Liegenschaftsrecht und Immobilienrecht und bieten kompetente Beratung sowohl bei Ankauf gewerblicher Liegenschaften und Anlagen, Liegenschaften für Wohnbauprojekte und Ihrem privaten Immobilienkauf, als auch im Fall der Übergabe bzw Schenkung und der weiteren Verwendung (Dienstbarkeiten, Miete; Pacht). Wir erstellen
und bieten eine treuhändige und sichere Abwicklung der Transaktion. Die Vertragserrichtung und die grundbücherliche Durchführung erfolgen rasch und effizient und auf Basis eines Pauschalhonorars. Dazu gehören die steuerliche Abwicklung der Transaktion im Bereich Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer.