Wir beraten und vertreten einerseits Infrastrukturbetreiber, Gemeinden und sonstige Projektwerber wie auch andererseits betroffene Grundeigentümer, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft in sämtlichen Fragen des Enteignungsrechts.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich des Straßenbaus und Eisenbahnbaus und den sonstigen einschlägigen Materiengesetzen. Dabei bieten wir kompetente Unterstützung im Zuge eines Einigungsversuchs im Zusammenhang mit der Grundeinlöse und effiziente Vertretung im Enteignungsverfahren vor den zuständigen Behörden und im Wege der Neufestsetzung, um den für Sie angemessenen Umfang der Enteignung bzw. eine angemessene Höhe der Enteignungsentschädigung nach dem Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) zu erreichen. Im Sinne eines one-stop-shop Beratungsansatzes verfügen wir auch über ein entsprechendes Netzwerk an einschlägig tätigen Sachverständigen und Gutachtern.
Unsere Leistungen im Enteignungsrecht umfassen unter anderem:
Kontaktieren Sie uns und sprechen wir über Ihre Anliegen im Enteignungsrecht. Wir stehen Enteignungswerbern und von Enteignung bedrohten Grundeigentümern in ganz Österreich zur Verfügung.