Ihre Ansprechpartner für sämtliche Vorhaben im Bereich des Bergbaus, der Materialgewinnung (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) und der Forstwirtschaft (Forstgesetz – ForstG). Wir beraten Sie umfassend im Zuge der Projektplanung und im laufenden Betrieb und vertreten Ihre Interessen in behördlichen Bewilligungsverfahren. An der Schnittstelle zwischen der Beratung und Vertretung im öffentlichen Recht und dem Liegenschaftsrecht unterstützen wir Sie bei der Vertragserrichtung für Ihr Abbauvorhaben und bei der Klärung komplexer Haftungsfragen.
Tätigkeitsbereiche
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ihrem Abbauvorhaben und sämtliche Fragen des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG)
- Vertretung im Bewilligungsverfahren für Bergbauanlagen
- Durchsetzung bzw Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) im bergrechtlichen Bewilligungsverfahren
- Beratung bei der Erstellung von Betriebsplänen und zur Stilllegung der Bergbauanlage
- Erstellung von Abbauverträgen und von sämtlichen liegenschaftsbezogenen Verträgen
- Umfassende Beratung in sämtlichen Fragen des Forstrechts (ForstG)
- Vertretung im Rodungsverfahren und im Zusammenhang mit der Waldfeststellung
- Vertretung bei der Bewilligung forstrechtlicher Anlagen
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren