Die Errichtung und der Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage ist facettenreich und es gilt die unterschiedlichen Gesichtspunkte in der Gewerbeordnung und den sonstigen im Einzelfall einschlägigen öffentlich-rechtlichen Materiengesetze zu berücksichtigen. Dabei ist nicht nur bereits anfangs eine enge Abstimmung mit den baurechtlichen Vorgaben nach der Oö. Bauordnung (Oö. BauO 1994) und dem Oö. Bautechnikgesetz (Oö. BauTG 2013) und der Raumordnung (Oö. ROG 1994) erforderlich, sondern gilt es bereits bei der Standortwahl die gewerberechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie im betriebsanlagenrechtlichen Bewilligungsverfahren, im laufenden Betrieb bis zur Einstellung des Betriebs und bei der rechtlichen Beurteilung der Emissionssituation (Lärm, Staub, Geruch, Erschütterungen, etc). Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung sowohl für Unternehmen (Projektwerber) als auch für Anrainer für die Durchsetzung der Nachbarrechte.