Das Wasserrecht stellt einen zentralen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Umweltrechts dar. Wir beraten und vertreten Projektwerber bei der Umsetzung Ihres wasserrechtlichen Vorhabens und unterstützen Sie bei der Projektgestaltung, über das Bewilligungsverfahren und letztlich auch im laufenden Betrieb der Anlage. Ein besonderes Augenmerk legen wir zudem auf das Recht der Wassergenossenschaften und Wasserverbände.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei sämtlichen liegenschaftsrechtlichen Fragestellungen und der Ausgestaltung von Leitungsrechten.
Tätigkeitsbereiche
- Beratung bei der Ausgestaltung und rechtliche Durchsetzung Ihres wasserrechtlichen Projekts im Bewilligungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz WRG 1959
- Durchsetzung bzw Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) im Wasserrechtsverfahren vor den Behörden und Gerichten
- Unterstützung bei der Projektierung und bei der Verwirklichung von Wasserkraftanlagen bzw Wasserkraftwerken
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Schutzmaßnahmen
- Beratung bei der Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten
- Vertretung im wasserrechtlichen Widerstreitverfahren
- Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Kontaminationen im Wasserrecht
- Vertragsgestaltung und Beratung im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung
- Umfassende Beratung im Dienstbarkeitsrecht betreffend das Wasserbezugsrecht und das Wasserleitungsrecht
- Beratung im Zusammenhang mit Schutzgebieten und Schongebieten
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- besondere Expertise im Recht der Wassergenossenschaften und Wasserverbände